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Jens Bobzin
Hackenbroicher Straße 22
50259 Pulheim
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Förderungen für BHKW

Förderungen für BHKW gibt es sowohl auf Bun­des- als auch auf Landes­ebene. Aus diesem Grund sollten Sie immer schauen, ob Ihr Bundes­land oder Ihre Stadt aktuell beson­dere Mög­lich­keiten einer Finan­zierung oder an­dere gute Kon­ditionen für Sie mög­lich machen kann. Darüber hinaus gibt es staat­liche För­derun­gen über die KfW, die jedoch an beson­dere Kondi­tionen ge­knüpft sind. Wie diese genau aussehen, ent­nehmen Sie am besten den ent­sprechen­den Info­seiten der KfW, die wir Ihnen hier ver­linkt haben.

Zuschuss Brenn­stoffzelle – KfW Programm 433

Die KfW bietet eine För­derung für BHKW an, sofern eine stationäre Brenn­stoffzelle dabei invol­viert ist bzw. das BHKW mit einer Brenn­stoffzelle betrieben wird. Je nach Höhe der Projekt­kosten und der Leistungs­klasse der Brenn­stoff­zelle wirkt sich die För­derung unter­schiedlich aus. Die Grund­lage für diese För­derung ist seit dem 01.07.2021 eine neue Richt­linie. Diese nennt sich die „Bundes­förderung für inno­vative Brennstoff­zellen­heiz­geräte“. Inhaltlich bleibt die Förderung und die Antrag­stellung bei der KfW jedoch unverändert.

Zum KfW-Programm 433


Förderkredit der KfW: Erneuerbare Energien – Programm 270

Dieses Programm ist für die Errichtung, Erwei­terung und den Er­werb von An­lagen zur Nutzung erneuer­barer Energien ge­dacht. Geför­dert werden dabei auch zu­ge­hörige Kosten für Planung, Pro­jek­tierung und Installa­tion. Die Anlagen müssen je­doch den Anfor­derun­gen des Gesetzes für den Aus­bau erneuer­barer Energien genü­gen. Gefördert werden dabei auch Anlagen zur Strom- und Wärme­erzeugung in Kraft-Wärme-Kopp­lungs­anlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Bio­masse, Biogas oder Erd­wärme.

Zum KfW-Programm 270

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